Dieselzuschlag Dieselzuschlag für Dachsteine und Ziegel ab 6. April 2026 Die Dieselpreise sind infolge der aktuellen Lage im Nahen Osten seit Anfang März deutlich gestiegen. Da Dieselkosten einen wesentlichen Bestandteil der Transportkosten darstellen, wirkt sich diese Entwicklung sowohl auf unsere internen Transporte zwischen den Werken als auch auf die Lieferungen zu unseren Kunden aus. Um auf solche Preisschwankungen fair und transparent reagieren zu können, wenden wir seit vielen Jahren einen sogenannten Dieselfloater an, den wir gemeinsam mit unseren Logistikpartnern vereinbart haben. Grundlage hierfür sind die vom Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) veröffentlichten Dieselpreisdaten aus der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe des Bundeskartellamtes (MTS-K) (www.bgl-ev.de/dieselpreisinformationen/). Für Lieferungen ab dem 6. April wird ein Zuschlag auf die Regelfracht in Höhe der in der unten abgebildeten Tabelle ausgewiesenen Werte erhoben. Diese Anpassung ergibt sich unmittelbar aus der aktuellen Marktsituation und gilt auch für bereits bestätigte Aufträge mit Liefertermin ab dem genannten Datum. Der Dieselfloater basiert auf den von der BGL veröffentlichen Dieselpreisdaten (s.o.). Jeweils am Anfang der Woche berechnen wir den Durchschnitt aus den Tageswerten der Vorwoche und ermitteln den resultierenden Floater. Die sich daraus ergebenden Zuschlagssätze werden nach einer 2-wöchigen Frist wirksam. Der Dieselzuschlag wird bei Dachsteinen und Dachziegeln zusätzlich zur Regelfracht in €/Tsd. Stück berechnet. Sinkt der durchschnittliche Dieselpreis (Basis: BGL) unter den definierten Schwellenwert der jeweils geltenden Bandbreite, reduziert sich der Dieselzuschlag entsprechend. KW 11: Floater 1.81€ KW 12: Floater 1,80€